Der Überbringer des Hundes versichert:

  1. dass er der Eigentümer des Tieres ist und dieses unverwechselbar mit Microchip gekennzeichnet ist,
  2. dass das Tier frei von Parasiten ist, keine ansteckenden Krankheiten hat/hatte und nach seinem Wissen nicht mit solchen Tieren Kontakt hat/hatte,
  3. dass das Tier keine bösartigen Eigenschaften hat,
  4. dass die o.g. Tierbeschreibung und Eigentumsverhältnisse der Wahrheit entsprechen,
  5. dass der Hund gegen Staupe, infekt. Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose jährlich und Tollwut je nach Impfstoff bis zu drei Jahren geimpft ist.
  6. dass eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Diese ist in Kopie dem PfotenCamp-Dinslaken auszuhändigen.
    Der Impfausweis verbleibt für den Zeitraum der Unterbringung im PfotenCamp-Dinslaken.
    Falls der Hund während des Aufenthaltes erkrankt oder verunfallt und eine Behandlung / Operation notwendig wird, erklärt sich der Eigentümer damit einverstanden, dass das Tier vom Haustierarzt behandelt wird, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Eigentümer wird die entstehenden Kosten des Tierarztes übernehmen und zusätzlich zu dem hier vereinbarten Entgelt bezahlen. Dies gilt auch für eine eventuell notwendige medikamentöse Nachbehandlung durch das Team des PfotenCamp-Dinslaken.
    Für die Folgen von unvorhersehbaren Erkrankungen oder Verletzungen des Tieres haftet das PfotenCamp-Dinslaken nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können. Das Gleiche gilt für Ansprüche Dritter gegen den Eigentümer des Tieres, die aus Ereignissen während der Vertragszeit resultieren. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Eigentümer des Tieres.
    Sollte das Tier acht Tage nach dem vereinbarten Abholtermin und nach vergeblicher Aufforderung mit Fristsetzung nicht abgeholt worden sein, kann über das Tier anderweitig verfügt werden. Die entstehenden Kosten trägt der Eigentümer des Tieres.
    Sollten innerhalb von fünf Tagen nach dem Aufenthalt irgendwelche Veränderungen festgestellt werden, so ist das PfotenCamp-Dinslaken sofort zu benachrichtigen.
    Falls Kleingruppen- oder Rudelauslauf gewünscht und vereinbart wird, übernimmt das PfotenCamp-Dinslaken aufgrund des erhöhten Risikos keinerlei Haftung bzgl. Schäden an dem Tier und bzgl. Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, dem PfotenCamp-Dinslaken nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind.
    Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das PfotenCamp-Dinslaken zustande. Der Vertrag kann schriftlich, per Email, mündlich, fernmündlich, per Internetbuchung oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Stornierungen bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag oder Nichterscheinen, werden 50 % der Unterbringungskosten für den gebuchten Zeitraum fällig. Bei einer Stornierung unter einer Woche vor Ankunft ist der volle Betrag zu entrichten.
    Der Tagespreis umfasst Unterbringung und die z. Zt. gültige MwSt. Der Betrag ist bei Anlieferung des Tieres mindestens zur Hälfte zu entrichten. Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anrecht auf Rückzahlung der nicht in Anspruch genommen Aufenthalts- bzw. Pensionstage. Der Preis für Pension berechnet sich nach den verbrachten Tagen, inclusive An- und Abreisetag. Bei Feiertagen beträgt der Tagessatz für die Unterbringung 35,00 €.
    Für Decken, Körbchen etc. und mitgebrachtem Spielzeug, übernimmt das PfotenCamp-Dinslaken keine Haftung. Der Wortlaut des Vertrages versteht sich Singular gleich Plural, Maskulin gleich Feminin.